Ziel ist es, den Patienten durch Mobilisierung der betroffenen Strukturen zu unterstützen, um sich auf natürliche Art und Weise ins Gleichgewicht zu bringen.
Letztendlich geht es um Selbstregulation und die Aktivierung der Selbstheilungskräfte.
Üblicherweise finden Nachfolgetermine in einem Abstand von 2 bis 3 Wochen statt, um dem Körper die Möglichkeit zu geben, sich auf die Veränderungen durch die Behandlung einzustellen und anzupassen. Je nach Befund ist eine Therapieserie von wenigstens 3 Terminen sinnvoll und kann bei Bedarf in größeren Abständen weitergeführt werden. Diese zeitlichen Angaben haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, sondern richten sich nach dem jeweiligen Genesungsstand.
Gerne berate ich Sie aber in einem persönlichen Gespräch.
Wenn möglich bringen Sie bitte folgendes zur Behandlung mit:
In keiner anderen Phase der Entwicklung vollzieht der Organismus solch enorme anatomische, physiologische und psychische Veränderungen wie in der Kindheit.
Aus osteopathischer Sicht können bereits mit der Geburt Funktionsstörungen entstehen, die in den ersten Lebensjahren oder später zu Symptomen führen oder bestimmte Krankheiten begünstigen können.
Ziel der Behandlung ist, das Kind in seiner Entwicklung optimal zu unterstützen, die Selbstheilungskräfte des kleinen Körpers zu mobilisieren und durchaus prophylaktisch Fehlentwicklungen entgegen zu wirken.
Eine osteopathische Behandlung ( ca. 50-60 min.) beläuft sich auf ca. 90 €.
Die Osteopathie ist prinzipiell kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen führen sie jedoch als ergänzende Leistung und erstatten unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenanteil.
Bei Privatversicherten sind die Leistungen abhängig vom jeweiligen Vertrag.
Die von Krankenkassen oftmals geforderten Qualifikationen an den ausführenden Osteopathen sind :
Diese Voraussetzungen werden von meiner Seite vollständig erfüllt.
Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.